Eine Solaranlage dient zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in eine andere Energieform. Obwohl Solaranlagen häufig sehr kleine Nennleistungen haben, handelt es sich um (dezentrale) Kraftwerke. Es gibt zwei prinzipielle Arten von Solaranlagen, die sich nach der gewonnenen Energieform unterscheiden: Thermische Solaranlagen, die Wärme liefern und Photovoltaikanlagen, die elektrische Energie liefern.
Thermische Solaranlagen können für die Lieferung von Warmwasser, Wärme zur Raumheizung und Prozesswärme (diese kann wiederum in elektrische Energie gewandelt werden) eingesetzt werden. Dabei wird ein speziell beschichteter und hinten gedämmter Kollektor durch die Sonnenenergie erhitzt. Durch die Röhren des Kollektors strömt ein Medium, das diese Wärme aufnimmt und mittels einer Pumpe in dem Kreislauf zu dem Speicher gepumpt wird. Dort wird die Wärme über einen Wärmetauscher an das Warmwasser abgegeben. Photovoltaikanlagen benutzen als Wandler Solarzellen, die bei Sonnenbestrahlung direkt elektrische Energie abgeben. Diese kann z.B. in einer Solarbatterie gespeichert oder in ein Stromnetz eingespeist werden. Weitere Informationen finden Sie im Energiegesetz der Bundesregierung unter erneuerbare Energien und deren Förderung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
EEG regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Die Vergütung von Solarstrom aus Anlagen bis zu einer typischen Größen von 100 kW wurde für die Jahre 2009 und 2010 um jährlich acht Prozent gesenkt, ab 2010 wird sie um neun Prozent gesenkt. Für Anlagen größer als 100 kW gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von 10 Prozent.
Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
Deutschland Einspeisevergütungen Photovoltaik 2011 und 2012
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 30 KW Leistung
Inbetriebnahme
Degression
Einspeisevergütung
01.01.2011
13,00%
28,74 Cent je kWh
01.01.2012
13,00%
24,43 Cent je kWh
Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 100 KW Leistung
Inbetriebnahme
Degression
Einspeisevergütung
01.01.2011
13,00%
27,36 Cent je kWh
01.01.2012
13,00%
23,26 Cent je kWh
Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen bis 1 MW Leistung
Inbetriebnahme
Degression
Einspeisevergütung
01.01.2011
13,00%
25,87 Cent je kWh
01.01.2012
15,00%
21,98 Cent je kWh
Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen ab 1 MW Leistung
Inbetriebnahme
Degression
Einspeisevergütung
01.01.2011
13,00%
21,57 Cent je kWh
01.01.2012
15,00%
18,33 Cent je kWh
Zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen
Der zinsgünstige Kredit zur Solarförderung bei der KfW Bank ist hier in erster Linie zu nennen. Schon seit 1999 werden Solaranlagen mit Bundesmitteln in Form von zinsgünstigen Krediten gefördert. Mittlerweile bieten aber auch viele andere Banken spezielle Kredite für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. In den meisten Fällen reicht den Kreditgebern die Abtretung der Einspeisevergütungen als Sicherheit aus. Vor allem bei kleineren Krediten bis 50.000 Euro ist das die übliche Vorgehensweise. Dennoch müssen auch hier im Voraus die Finanzen offen gelegt werden. Bei höheren Krediten und dementsprechend größeren Anlagen wird eine höhere Bonität vorausgesetzt und mehr Sicherheiten gefordert. In Einzelfällen verlangen Banken einen Grundbucheintrag zur Absicherung des Darlehens.
Frankreich Einspeisevergütungen Photovoltaik 2010 und 2011
Quelle: Ministère de l'Écologie, de l'Énergie, du Développement durable et de la Mer (Französisches Ministerium für Umwelt, Energie und Entwicklung, Stand: Ende 2010)
Die oben aufgeführten Vergütungssätze verstehen sich als Durchschnittspreise, da die Vergütungen je nach Standort variieren. Im Departement Herault beträgt die Vergütung z.B. 31,4 Cent pro Kilowattstunde bei Freiflächenanlagen, während eine gleichgroße Anlage im Departement Somme mit 37,68 Cent je Kilowattstunde gefördert wird. Sämtliche Vergütungen werden über die Tariflaufzeit von 20 Jahren jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.
Förderung Photovoltaik Frankreich
Im Vergleich zu Deutschland wird aus Solaranlagen erzeugter Strom erst seit kurzer Zeit gefördert. Denn bis vor einigen Jahren gehörte Frankreich zu den EU Staaten, die sich fast vollständig auf die Kernenergie konzentriert haben. Der aktuelle Staatspräsident Sarkozy brachte in seiner bisherigen Amtszeit allerdings Gesetze auf den Weg, die Frankreich im Bereich der erneuerbaren Energien wettbewerbsfähiger machen sollten. Offiziell will Frankreich bis zum Jahr 2020 5,4 Gigawatt Photovoltaik Leistung ans Netz bringen. Tatsächlich rechnen man damit, dass diese Grenze bereits 2012, 2013 durchbrochen wird. Der Grund ist ein ähnlicher Boom, wie er auch bei uns in den letzten Jahren auf Grund der attraktiven Einspeisevergütungen stattgefunden hat. Darum wurden auch in Frankreich die Förderungen für Photovoltaikanlagen zurückgefahren um den fallenden Anschaffungspreisen für Photovoltaikanlagen gerecht zu werden.
Die höchsten Einspeisetarife europaweit sind die ideale Voraussetzung um den Markt der regenerativen Energien zum Aufstieg zu verhelfen. Allerdings gibt es bei der Förderung der PV Anlagen Unterschiede zum Vergleich der deutschen Förderung. Die Höhe der Vergütung ist hier nicht abhängig von der Größe der Anlage, sondern vom Standort. So sind die Stromerzeugungskosten in den Überseedepartments, ebenso wie die Sonneneinstrahlung in diesen Gebieten besonders hoch. Photovoltaikanlagen werden in diesen Gebieten mit besonders attraktiven Vergütungssätzen gefördert.
Italien Einspeisevergütungen Photovoltaik 2012
Photovoltaik Italien: Italien hat hervorragende Strahlungswerte; je nach Standort sind Anlagen bis zu 70% effizienter als in Deutschland. Nach dem politischen Wechsel definiert sich die Regierung neu: Sie trägt den kürzlich erfolgten Atomausstieg mit und erkennt erneuerbare Energie nach deutschem Vorbild als Jobmotor an. Weiter ist die 20-jährige Subvention der Vergütung über die Energieversorger Umlagen finanziert, so dass der Staatshaushalt nicht direkt belastet wird. Damit gelten italienische Solaranlagen nicht nur als rentabel, sondern auch als rechtssicher. So definiert die internationale Wirtschaftspresse Italien als interessantesten Solarstandort in Europa.
Spanien Einspeisevergütungen Photovoltaik 2010, 2011 und 2012
Real Decreto
1578/2008
Dach-/Gebäudeanlagen bis 20 kWp
Dach-/Gebäudeanlagen von 20 bis 2 MWp
Freiflächenanlagen bis 20 MWp
25 Jahre
34,00
32,00
32,00
Förderobergrenze: 2010 lag die Förderobergrenze bei 200 Megawatt. Für 2011 wird eine neue Förderobergrenze erwartet, welche aber noch nicht festgeschrieben wurde.
Förderung Photovoltaik Spanien
Wer plant in Spanien eine Photovoltaikanlage zu errichten, stößt hier auf einen in jeder Hinsicht einzigartigen und besonderen Standort für ein solches Projekt. Zunächst einmal machen die südliche Lage und die jährliche Sonneneinstrahlung von über 3000 Stunden, sowie die allgemeinen hervorragenden Wetterverhältnisse Spanien zu einem idealen Standort für Photovoltaikanlagen. Um den Vergleich der Standorte Spanien und Deutschland etwas zu verdeutlichen darf angeführt werden, dass bei einer PV Anlage mit einem optimalen Standort in Süddeutschland mit einem jährlichen Stromertrag von etwa 1000 kWh zu rechnen ist. In Spanien erzielt eine vergleichbare Anlage einen Ertrag von 1550 Kilowattstunden pro Jahr und somit etwa 50%, als die in Deutschland.
Einspeisevergütung Spanien für Solarstrom durch königliche Dekrete
In Spanien sind die Vergütungen für die Einspeisung von erzeugtem Solarstrom in königlichen Dekreten geregelt. Im spanischen Recht kommt ein Real Decreto einer Rechtsverordnung im deutschen Rechtssystem bei. Das erste königliche Dekret hierzu, RD 436/2004, in dem unter anderem die Einspeiseverguetungen geregelt sind, stammt aus dem Jahr 2004 und wurde etwa ein halbes Jahr vor dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland verabschiedet. In Spanien ist die Anpassung der Vergütungen für eingespeisten Solarstrom allerdings anders geregelt als hierzulande. Die Absenkung wird jährlich neu bestimmt, je nachdem wie sich der Markt entwickelt.
Das neue Dekret 661/2007 ersetzt das vorher gültige 436/2004.
Wichtigste Aenderungen, die für die Förderung von Photovoltaikanlagen relevant sind, sind die Wahlmöglichkeit des Anlagenbetreibers aus zwei Optionen. Zum einen haben Betreiber die Möglichkeit, die jährlich neu regulierte Einspeisevergütung zu beziehen, zum Anderen besteht die Option den erzeugten Strom zum jeweils erzielbaren Marktpreis zuzüglich eines Bonus zu verkaufen.
Das derzeit gültige 2008 in Kraft getretene Dekret ersetzt das Vorgänger Dekret und hatte zudem verheerenden Auswirkungen auf den bis dahin boomenden Photovoltaikmarkt in Spanien. Förderobergrenzen von 267Mwp für Dachanlagen und 133Mwp für Bodenanlagen sollten den jährlichen Zubau begrenzen. Für 2010 gilt eine Förderobergrenze von 200 Megawattt für förderfähige Photovoltaikanlagen.
Tschechien Einspeisevergütung Photovoltaik 2010 und 2011
Vergütungen für Anlagen mit einer Leistung unter 30 KW
Vergütung für Anlagen mit einer Leistung über 30 KW
12,89 Kronen je Kilowattstunde
12,79 Kronen je Kilowattstunde
Förderung Photovoltaik Tschechien
Europa- und weltweit nehmen die Bedeutung und das Marktpotenzial der erneuerbaren Energien ständig zu. So auch in der Tschechischen Republik, im osteuropäischen Ausland. Zwar ist man hier vom Erreichen der EU Ziele für Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen noch weit entfernt, dennoch ist ein starker Aufschwung zu beobachten, vor allem im Bereich der Photovoltaik. Am ersten August 2005 trat in Tschechien das Ökostromgesetz in Kraft, welches die Förderung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen regelt. Wie viele andere europäische Staaten ist man auch in Tschechien dem Vorbild des EEG in Deutschland gefolgt. Letztlich mit etwas Verzögerung wurde auch hier, vor allem im Bereich Photovoltaik, durch die vergleichsweise hohen Einspeisevergütungen ein Boom ausgelöst. Das aktuelle Vergütungsmodell für die Einspeisung von Solarstrom ist ebenso einfach, wie effizient und ist nachfolgend aufgeführt:
Wie lange diese Tarife allerdings Ihre Gültigkeit behalten steht noch auf der Kippe. Denn die Regierung in Prag hat im August 2010 einen nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien verabschiedet. In dem Plan sind beispielsweise Forderungen enthalten die geltenden Vergütungen für Solarstrom um die Hälfte zu kürzen, was in der Solarindustrie natürlich nicht auf Begeisterung stößt. Ein solcher Schritt würde aller Voraussicht nach die derzeitig positive Entwicklung stark hemmen, wenn nicht sogar total ausbremsen.
Neben diesem Punkt ist auch eine Recyclingpflicht für alte Solarmodule, sowie die Deckelung der Förderung von Wind- und Solarenergie im Gespräch. Reagiert werden soll mit diesen Maßnahmen auf die rasante Marktentwicklung der erneuerbaren Energien in der vergangenen Zeit und den damit verbundenen ökonomischen Risiken. Für viele Energiequellen wurden Förderobergrenzen festgelegt, bei deren Überschreitung die Regierung die Förderung unterbrechen oder abschaffen wird. Die tschechische Republik war im Jahr 2009 der drittgrößte Photovoltaikmarkt Europas werden lassen. Ausschlaggebend hierfür war die großzügige Solarförderung.
Windkraftanlagen Einspeisevergütungen
Der Windstrom macht rund die Hälfte der EEG-Strommenge aus und beansprucht dementsprechend auch einen guten Teil der Fördermittel für sich.
Einspeisevergütung für Windkraftanlagen an Land
Windkraftanlagen, die auf dem Festland errichtet wurden, erhalten eine Anfangs Vergütung von 9,2 Cent/kWh (EEG 2004: 7,87 Cent/kWh). Nach dieser Anfangszeit erhalten Windkraftanlagen eine Grundvergütung von 5,02 Cent/kWh. Bei Anlagen mit einem geringen Ertrag verlängert sich dieser Zeitraum um 2 Monate je 0,75% Minderertrag, zu dem 150% Referenzertrag.
Der Referenzertrag richtet sich nach dem Anlagentyp der Windkraftanlage. Diese Anlagentypen werden ebenfalls im EEG klassifiziert.
Der Systemdienstleistungsbonus
Zusätzlich haben alle Windkraftanlagen, die vor dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen werden, die Möglichkeit den sogenannten Systemdienstleistungsbonus in Anspruch zu nehmen. Um diesen Anspruch geltend zu machen müssen die Voraussetzungen aus der Verordnung 66 Abs. Ziff. 6 EEG erfüllt sein.
Weil die Offshore-Windkraft sich etwas schwer tat in die Gänge zu kommen, wurden die Einspeisevergütungen für Windstrom aus Offshore-Anlagen 2009 deutlich angehoben.
Die Anfangsvergütung für Offshore-Windkraftanlagen
Im Gegensatz zu den Windkraftanlagen an Land, erhalten die Offshore-Anlagen die Anfangsvergütung für 12 Jahre. Und das unabhängig von einem Referenzertrag. Die Anfangsvergütung beträgt 13 Cent je kWh, eine deutlich höhere Vergütung also, als das bei Anlagen auf Land der Fall ist. Diese Anfangsvergütung verlängert sich ab einer Entfernung zur Küstenline von mindestens 12 Seemeilen um 0,5 Monate je Seemeile. Die Anfangsvergütung wird auch verlängert, sobald die Anlage in einer Tiefe von mehr als 20 Metern aufgestellt wird. Hier wird die Anfangsvergütung für jeden zusätzlichen, abgeschlossenen Meter Tiefe um 1,7 Monate verlängert. Mittlerweile hat der erste deutsche Offshore-Windpark "Alpha-Ventus" seinen Betrieb aufgenommen. Auf Grund der gestiegenen Vergütungen ist davon auszugehen das bald weitere Offshore-Projekte realisiert werden.